Stellungnahme der AG Fananwälte zur Anforderung von Einverständniserklärungen bei Stadionverbotsverfahren

Seit Kurzem fordern der DFB bzw. Fußballvereine von Stadionverboten Betroffene auf, vorgefertigte „Einverständniserklärungen“ zur Datenweitergabe zu unterschreiben. Dies sei zur Überprüfung von Stadionverboten „erforderlich“, heißt es meist in den Anschreiben der Vereine. Die Einverständniserklärungen sollen Spielbetriebsveranstaltern („Vereinen“), Fanprojekten und den Polizeibehörden erlauben, Daten und Informationen über die Person an den Verein weiterzuleiten. Dies sei „im Interesse“ des Betroffenen.

Die AG Fananwälte gibt zu diesem Vorgehen folgende Stellungnahme und Empfehlung an die Betroffenen ab: Weiterlesen

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Fast neun Jahre nach dem Stadionverbot für einen Bayernfan will sich das Bundesverfassungsgericht mit dessen Rechtmäßigkeit auseinandersetzen. Wir sind gespannt, ob sich das Gericht nicht nur zügig, sondern auch unparteiisch und fair mit der Praxis der Stadionverbote auseinandersetzt.

www.janforth.de/bverfg-entscheidet-in-diesem-jahr-uber-stadionverbot

55 Stadionverbote für die Südkurve

In den letzten Tagen haben 55 Einschreiben mit Stadionverboten zum Teil bis Mitte 2015, zum Teil bis Mitte 2016, ausgesprochen von Angestellten des FC Bayern, Fans aus der Südkurve erreicht. Begründet werden diese mit Auseinandersetzungen zwischen Bayern- und Club-Fans vor dem letzten Derby. Betroffen sind Mitglieder verschiedener Gruppen und junge, unorganisierte Fans. Besonders unverschämt sind die Stadionverbote für viele junge Fans, deren Personalien lediglich aufgeschrieben wurden, ohne dass überhaupt ein Strafverfahren eröffnet ist. Aber auch gegen die anderen Fans besteht lediglich ein Anfangsverdacht. Solche Erfahrungen sowie die Missachtung von Unschuldsvermutung und Datenschutz-Grundsätzen haben das Vertrauen von Fußballfans allgemein und den aktiven Fans aus der Südkurve München speziell in den Rechtsstaat und seine Institutionen nachhaltig zerstört. Weiterlesen

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Fanprojekte kristisieren Ausweitung der Stadionverbote

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Fanprojekte kritisiert die Anhebung der Stadionverbotsfristen. Als Begründung führen sie unter anderem an, dass seit der Verkürzung der maximalen Stadionverbotsdauer im Jahre 2007 von fünf auf drei Jahren es zu keinem nennenswerten Anstieg von Straftaten im Umfeld von Fußballspielen gekommen ist.

Nachzulesen ist das Kommuniqué der Bundesarbeitsgemeinschaft der Fanprojekte unter: www.bag-fanprojekte.de/. Weiterlesen