NEIN ZUM NEUEN POLIZEIAUFGABENGESETZ (PAG)

Bei den letzten Spielen haben wir Spruchbänder zum neuen Polizeiaufgabengesetz gezeigt, das in den nächsten Wochen für Bayern beschlossen werden soll. Die Dortmunder Ultras haben bei ihrem Gastspiel in München ebenfalls ein NEIN ZUM POLIZEISTAAT, GEGEN DAS PAG präsentiert und damit gezeigt, dass diese Gesetzesänderung auch außerhalb von Bayern als schwerwiegender Einschnitt in die Bürgerrechte wahrgenommen wird.

Der Jurist und Bürgerrechtler Hartmut Wächtler ist vor dem Landtag als Gutachter zu dem geplanten Gesetz aufgetreten und warnt vor einer Polizei mit Machtbefugnissen, wie es sie seit 1945 nicht gegeben hat. Die Veränderungen unserer modernen Informationsgesellschaft mit Internet und sozialen Medien eröffnen der Polizei mit ihren neuen Befugnissen sogar noch viel größere Möglichkeiten.

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Nach der Beantwortung einer Anfrage im Landtag bzgl. Datenbanken über Fußballfans bei der Bayerischen Polizei möchten wir hier nur kurz auf das Kommentar vom Münchner Fananwalt Marco Noli verweisen.
Die darin zum Ausdruck gebrachte Kritik an der Sammelwut und den Datenschutzverletzungen von Staat und Polizei spiegelt in weiten Teilen auch unsere Meinung wider: Weiterlesen

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Aufgrund des anstehenden Spiels in Ingolstadt möchten wir Euch an dieser Stelle noch gerne den offenen Brief des Nordwestkurve-Rats aus Frankfurt ans Herz legen, den dieser im Nachgang des dortigen Gastspiels der Eintracht verfasst hat.
Wir dürfen gespannt sein, ob Verein und Sicherheitsbehörden sich der dort aufgeführten Ratschläge bereits angenommen haben und inzwischen einen freundlicheren Umgang mit Gästefans pflegen…

http://www.nordwestkurve.net/index.php/stellungnahmen/offener-brief-fc-ingolstadt

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Geheime SKB-Datenbanken in 11 Bundesländern enthüllt – AG Fananwälte fordert sofortige Abschaffung

Durch Landtags-Anfragen kam ans Licht: In mindestens elf Bundesländern führen die Polizeibehörden neben der bundesweiten sogenannten „Datei Gewalttäter Sport (DGS)“ weitere Datenbanken über Fußballfans. Nach Auffassung der Arbeitsgemeinschaft Fananwälte wird das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung mit Füßen getreten.

In den überwiegend von sog. „szenekundigen Beamten“ geführten Dateien (auch „SKB-Dateien“ genannt) werden umfassende persönliche Daten und Informationen gespeichert. Eingetragen werden aber nicht etwa nur wegen Straftaten verurteilte Personen, sondern auch ehemals Tatverdächtige, deren Verfahren eingestellt wurde, und sogar deren „Begleit- und Kontaktpersonen“. In manchen Bundesländern wird registriert, welche „Lokale“ eine Person besucht, deren Telefonnummern, Kfz, Beruf, Mitgliedschaften sowie Fotos und Videos.

Keineswegs basieren diese Daten auf Feststellungen, die in einem rechtsstaatlichen Verfahren erhoben wurden (z. B. im Rahmen eines Strafverfahrens), sondern auf rein subjektiven Einschätzungen und willkürlichen Erhebungen seitens der „szenekundigen“ Beamten. Allein durch ihre Existenz erweckt die Speicherung jedoch den unzutreffenden Anschein von Richtigkeit und Objektivität.

Eine Rechtsgrundlage für diese sog. „SKB-Dateien“ gibt es nur in wenigen Bundesländern. Dabei existieren diese Dateien seit Jahren und wurden offenkundig im Geheimen eingeführt. Die Prüfung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen wurde bewusst umgangen, indem man die Datenschutzbeauftragten über das Führen derartiger Datenbanken gar nicht erst informierte. Da auch den Betroffenen nicht mitgeteilt wird, dass und welche Daten über sie gespeichert sind, ist es ihnen regelmäßig verwehrt, sich gegen die Datensammlungen zur Wehr zu setzen.

Beispielsweise in Bayern ist die interne Zugriffsmöglichkeit der Polizei auf die Daten nicht geklärt. Ein unhaltbarer Zustand: Es ist unklar, welche Dienststellen die Daten abrufen können und gegen die Betroffenen verwerten. Regelmäßig werden Einträge in derartigen Datenbanken als Grundlage für weitergehende staatliche Maßnahmen (z. B. Ausreiseverbote) herangezogen.

Die Bezeichnungen der Dateien sind darüber hinaus in vielen Bundesländern irreführend (z.B. „Informationssystem Gewalttäter Sport“ in Bayern) und suggerieren, dass jede eingetragene Person tatsächlich ein „Gewalttäter“ sei. Gerade in Verbindung mit den unklaren Zugriffs- und Verwendungsmöglichkeiten der Dateien ist dies besonders
gravierend.

Das Grundgesetz schützt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Bereits in seiner Volkszählungs-Entscheidung vom 15.12.1983 (1 BvR 209/83) betonte das Bundesverfassungsgericht, dass Einschränkungen dieses Grundrechts einer verfassungsgemäßen gesetzlichen Grundlage, die dem rechtsstaatlichen Gebot der Normenklarheit entsprechen muss, bedürfen. Hier fehlt es in den meisten Bundesländern bereits an einer Ermächtigungsgrundlage. Dies ist besonders skandalös, da den Polizeibehörden die Notwendigkeit einer solchen Ermächtigung bekannt sein muss. Zumal die Polizei bereits über die bundesweite Datei Gewalttäter Sport verfügt und nicht ersichtlich ist, weshalb weitere Datenbanken zulässig sein sollten.

Nach Auffassung der AG Fananwälte sind derartige im Geheimen errichtete Datenbanken ein klarer Verstoß gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Die Sammelwut erinnert an staatliche Totalüberwachung, zumal zu speichernde Informationen von der Polizei aktiv ermittelt werden. Das Umgehen der Datenschutzbeauftragten spricht eine deutliche Sprache. Kriterien für die Aufnahme sind nicht vorhanden, vielmehr ist die Datenerhebung willkürlich einzelnen Polizeibeamten überlassen.

Wie sagt das Bundesverfassungsgericht bereits in der o.a. Entscheidung: „Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wäre eine Gesellschaftsordnung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß.“ Die Arbeitsgemeinschaft Fananwälte fordert daher die sofortige Abschaffung der Dateien und Löschung aller gespeicherten Daten. In einigen Bundesländern ist dies bereits erfolgt (z.B. in Hamburg) wegen erheblicher Kritik des dortigen Datenschutzbeauftragten.

Quelle: www.fananwaelte.de

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Anlässlich der untragbaren Zustände, die uns beim Stadioneinlass am vergangenen Dienstag in Turin widerfahren sind, möchten wir Euch an dieser Stelle auf einen Text von Kai Tippmann hinweisen, der beim Gastspiel des BVB gegen Juventus vor ziemlich genau einem Jahr dabei war und deutlich macht, wie schon damals unverhältnismäßige Maßnahmen bei den Einlasskontrollen an der Tagesordnung waren:

altravita.com – Der Preis der Sicherheit

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Die Repressionsforderungen in Bergamo werden auch immer absurder:

Nachdem der Prozess gegen mehr als hundert Ultras von Atalanta wegen ‚Bildung einer terroristischen Vereinigung‘ nicht so recht voran kommt, packt man den Stier bei den Hörnern und fordert für deren Capo Claudio Galimberti, genannt Bocia, drei Jahre ‚Sonderüberwachung‘ (’sorveglianza speciale‘)

altravita.com – Bocia unter besonderer Beobachtung

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Ein besorgniserregender Bericht zur kürzlich ausgetragenen Begegnung zwischen AS Rom und AC Mailand befasst sich mit der aktuellen Situation im Römer Olympiastadion und die möglichen Auswirkungen auf andere Stadien und Kurven des Landes:

altravita.com – Zerstörung anstatt Entwicklung. Herzlich Willkommen in Italien: Roma-Milan, Serie A

Traurig zu sehen, was für eine Geisterstimmung beim erwähnten Spiel gegen Milan geherrscht hat: Weiterlesen

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Faszination Fankurve hat eine Online-Petition für den Erhalt der 10%-Regel für die Gästekontingente bei Bundesligaspielen gestartet:

faszination-fankurve.de – Petition „Hände weg vom Gästekontingent!“

Hier gehts zur Petition:

openpetition.de

Hintergrund:

faszination-fankurve.de – Minister planen Reduzierung von Gästekontigenten

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Anlässlich der Europapokalpartie gegen Dinamo Zagreb haben wir für Euch ein paar Presseartikel zusammengetragen, die nochmals ausführlich darstellen, welche perfiden Machenschaften vom Dinamo-Präsidenten betrieben werden:

11 Freunde – Das Krebsgeschwür
SZ – Marionettenspiel um zehn Meisterschaften
tz – Bayern-Fans beschimpfen Dinamo-Boss Mamic