Seit Kurzem fordern der DFB bzw. Fußballvereine von Stadionverboten Betroffene auf, vorgefertigte „Einverständniserklärungen“ zur Datenweitergabe zu unterschreiben. Dies sei zur Überprüfung von Stadionverboten „erforderlich“, heißt es meist in den Anschreiben der Vereine. Die Einverständniserklärungen sollen Spielbetriebsveranstaltern („Vereinen“), Fanprojekten und den Polizeibehörden erlauben, Daten und Informationen über die Person an den Verein weiterzuleiten. Dies sei „im Interesse“ des Betroffenen.
Die AG Fananwälte gibt zu diesem Vorgehen folgende Stellungnahme und Empfehlung an die Betroffenen ab: Weiterlesen