Initiative „Für eine transparente / bürgerfreundliche Polizei“

Die Kampagne der Initiative “Für eine transparente/bürgerfreundliche Polizei“ fordert die Einführung einer individuellen Kennzeichnungspflicht – zumindest mit einer Buchstaben-/ Nummernkombination – für uniformierte Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte in Bayern/Deutschland.

Eine individuelle Kennzeichnung ist für die Zuordnung und Identifizierung der eingesetzten Beamtinnen und Beamten unerlässlich. Dies zeigen langjährige Erfahrungen vieler Unterstützer dieser Initiative z.B. bei Beobachtungen polizeilicher Einsätze bei Großveranstaltungen, Demonstrationen oder bei Fußballspielen und bei der Begleitung von Ermittlungspraxis und juristischer Aufarbeitung. Die Identifizierbarkeit staatlicher Hoheitsträger ist eine der Mindestanforderungen des freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat und ein internationaler menschenrechtlicher Standard.(1) Wenn hoheitliches Handeln nicht individualisierbar ist, fehlt es an der Legitimation für die Ausübung des staatlichen Gewaltmonopols, zumal die Polizei mit besonderen Eingriffsbefugnissen und Zwangsmitteln ausgestattet ist. Zudem würde dies die persönliche Verantwortlichkeit der Polizeibeamtinnen und -beatmen stärken. Die individuelle Kennzeichnungspflicht von Polizeibeamtinnen und -beamten ist daher ein rechtsstaatliches Erfordernis.

Sie ist eine Vorbedingung für die Durchführung effektiver Ermittlungsverfahren bei Vorwürfen wegen Misshandlung oder unverhältnismäßiger Gewaltanwendung durch Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat immer wieder unterstrichen, dass solche Ermittlungsverfahren nur dann effektiv sind, wenn sie zur Identifizierung des Täters führen.(2) Insbesondere, wenn Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte in geschlossenen Einheiten agieren, scheitern Ermittlungsverfahren daran, dass nicht festgestellt werden kann, welcher Polizist oder welche Polizistin unverhältnismäßige Gewalt angewendet hat,(3) selbst wenn Videoaufnahmen vom Geschehen vorhanden sind. Auch die Staatsanwaltschaft München 1 berichtete bei der Expertenanhörung im Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit im Bayerischen Landtag am 29.06.2012, dass es immer wieder das Problem gebe, dass Beamte im geschlossenen Verband oftmals wegen ihres uniformierten Auftretens gar nicht identifiziert werden können und damit weder als Beschuldigte noch als Zeugen für strafbares Verhalten anderer Personen für ein Verfahren zur Verfügung stehen.(4) Werden beteiligte Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte nicht identifiziert, handelt es sich um eine unzureichend effektive Ermittlung und damit um eine Menschenrechtsverletzung.(5)

Die Straflosigkeit von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten ist ein menschenrechtliches Probleme in Europa. Die fehlende Möglichkeit der individuellen Identifizierung von an einer Maßnahme beteiligten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten trägt dazu bei, dass die oder der für die Anwendung ungesetzlicher Polizeigewalt nicht zur Verantwortung gezogen werden kann. Dies kann zu Straflosigkeit von beteiligten Polizisten oder Polizistinnen führen. Und es besteht die Gefahr, dass sich berufskulturell innerhalb der Polizeibehörden ein Selbstverständnis einschleicht, strafrechtlich immun zu sein.

Es gibt keine nachvollziehbaren Gründe, die gegen eine individuelle Kennzeichnungspflicht sprechen, wenn diese nicht mit Namensnennung sondern z.B. mit Buchstaben/Zahlenkombinationen erfolgt. Das Bundesland Berlin kann hier als Vorbild dienen, wo bereits eine individuelle Kennzeichnungspflicht gilt und keine negativen Erfahrungen gemacht wurden.

Der Verzicht auf individuelle Kennzeichnungen kann als Vertuschung polizeilichen Fehlverhaltens wahrgenommen werden und kann einen Generalverdacht gegen die Polizei erzeugen, weil einzelne handelnde Beamte nicht identifizierbar sind. Mit einer individuellen Kennzeichnung uniformierter Polizeibeamtinnen und Polizeibeamter wird daher auch das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei, die nach eigenem Selbstverständnis bürgernah und transparent sein sollte, erhöht. Die Kennzeichnungspflicht ist dabei nur ein Element; die Stärkung der Unabhängigkeit von Ermittlungen in Fällen mutmaßlich rechtswidriger Polizeigewalt ein wichtiges weiteres, das auch in Bayern weitergeführt werden muss.

Die individuelle Kennzeichnungspflicht unterstützt eine moderne, professionell arbeitende Polizei. Wenn, wie die Polizeigewerkschaften GdP und DPolG nicht müde werden zu behaupten, die große Mehrzahl der Polizistinnen und Polizisten ihren Dienst für den Rechtsstaat professionell und korrekt erbringen, ist es unverständlich, warum sie sich einer Kennzeichnungspflicht widersetzen, die dazu dienen kann, Einzeltäter besser zu erkennen.

Die Polizei würde – gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern im Land – von einer individuellen Kennzeichnungspflicht für uniformierte Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte nur profitieren.

 

(1) Die Kennzeichnungspflicht ist nicht unmittelbar in internationalen Verträgen normiert. Sie ist aber eine Vorbedingung für die Durchführung effektiver Ermittlungsverfahren bei Vorwürfen wegen Misshandlung oder unverhältnismäßiger Gewaltanwendung durch Polizeiklräfte. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat immer wieder unterstrichen, dass solche Ermittlungsverfahren nur dann effektiv sind, wenn sie zur Identifizierung des Täters führen (vgl. www.amnesty-polizei.de/d/wp-content/uploads/PP_Kennzeichnungspflicht_2010.pdf )

(2) vgl. z.B. Ogur ./ Türkei, Urteil der Großen Kammer vom 20. Mai 1999, Rn. 88, und Finucane./. Großbritannien, Urteil vom 1. Juli 2003, Rn. 67.

(3) vgl. Ramsahai und Andere./ Die Niederlande, Urteil vom 15.05.2007, Nr. 324, Selmouni ./. Frankreich, Urteil vom 28.07.1999, Rn.79.

(4) vgl. Stellungnahme der Staatsanwaltschaft München 1 v. 06.05.2011 zur Expertenanhörung am 29.06.2011.

(5) vgl. Makaratzis ./ Griechenland, Urteil vom 20.12.2004, Rn. 76.

 

München, 16.10.2012

Die Initiative „Für eine transparente/bürgerfreundliche Polizei“ ist ein Zusammenschluss von Einzelpersonen und Gruppen. Sie fordert mit dieser Kampagne

die Einführung einer individuellen Kennzeichnung für alle uniformierten Polizeibeamtinnen und Polizeibeam1en und wirbt für möglichst viele Unterstützer dieser Forderung.

Unterstützerliste:

– Amnesty International

– Initiative Bayerischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V.

– Humanistische Union e.V. (Regionalverband München-Südbayern)

– Bundesarbeitsgemeinschaft Kritischer Polizistinnen und Polizisten (Hamburger Signal) e. V.

– Bundesarbeitsgemeinschaft der Fanprojekte e.V. (BAG}

– Arbeitsgemeinschaft Fananwälte

– Löwenfans gegen Rechts (Anzeigeerstatter in Sachen USK-Schlagstockattacke am 09.12.2007 im Grünwalder Stadion)

– Familie Brandmaier, Rosenheim (Opfer polizeilicher Gewalt)

– Gymmick, Liedermacher, Nürnberg (Opfer polizeilicher Gewalt}

– Klaus Schultz, Diakon Evang. Versöhnungskirche in der KZ-Gedenkstätte Dachau

– Eberhard Schulz, „Nie wieder – Initiative Erinnerungstag im deutschen Fußball“

– Rechtsanwälte (Liste wird nachgereicht)

– Verschiedene Fangruppen in Deutschland/ Bayern (Liste wird nachgereicht)

 

www.humanistische-union.de/nc/publikationen/vorgaenge/online_artikel/online_artikel_detail/back/online-artikel/article/initiative-fuer-eine-transparente-buergerfreundliche-polizei/