Anfang Februar wurden mehrere junge Männer in Aulnay-sous-Bois in der Pariser Banlieue wegen vermeintlichen Drogenhandels kontrolliert. Unter den Kontrollierten war auch Theo, der während der Kontrolle von den Polizisten schwer misshandelt wurde. So wurde ihm der polizeiliche Schlagstock rektal eingeführt und er wurde mit Schlägen sowie Pfefferspray misshandelt.
Der Fall führt aktuell zu vermehrten Solidaritätsbekundungen, wie bspw. von Franck Ribery. Es erscheint dabei aber wichtig, die politische Dimensionen von strukturellem Rassismus in Polizei und Gesellschaft nicht zu vernachlässigen und den Fall nicht als bedauerlichen Einzelfall zu begreifen und zu verurteilen.
So ist zuerst die Grundlage dessen zu beachten, die überhaupt zur Kontrolle der jungen Männer geführt haben: Die französischen Staatsbeamten bedienten sich dabei dem Prinzip des ‚Racial Profiling‘. Als Racial Profiling (auch ethnisches Profiling genannt) bezeichnet man ein häufig auf Stereotypen und äußerlichen Merkmalen basierendes Agieren von Polizeibeamten, nach dem eine Person anhand von Kriterien wie Rasse, ethnischer Zugehörigkeit, Religion oder nationaler Herkunft als verdächtig eingeschätzt wird und nicht anhand von konkreten Verdachtsmomenten gegen die Person. Die Kontrolle wird somit rein nach dem vermeintlich fremden Aussehen bzw. der Nicht-Zugehörigkeit zur nationalen Eigengruppe und damit einhergehender rassistischer Konnotationen des delinquenten Fremden vorgenommen. Eine Praxis, die auch in Deutschland angewandt und öffentlich verteidigt wird (vgl. Silvester in Köln).
Der Begriff institutioneller Rassismus bezeichnet einen unangemessenen, mitunter diskriminierenden Umgang mit Menschen aufgrund angenommener oder tatsächlicher Kriterien wie Hautfarbe, kulturellem Hintergrund oder ethnischer Herkunft innerhalb von (staatlichen) Institutionen. Institutioneller Rassismus kann sich in Einstellungen und Verhaltensweisen widerspiegeln, die durch (un-)bewusste Vorurteile, Nichtwissen, Gedankenlosigkeit und rassistische Stereotype zu Diskriminierung führen und Menschen benachteiligen. Dies steigert sich zu (psychischer oder physischer) Gewaltanwendung durch die Beamten, wie bei Theo in Frankreich oder Oury Jalloh, der in Dessau von Polizisten angezündet wurde und in seiner Zelle verbrannte.
Doch steht dieser Rassismus nicht außerhalb der Gesellschaft, sondern mitten in ihrem innersten. Eine derartige Tat und ein derartiges Vorgehen kann nur in einer rassistischen Gesellschaft passieren. Erst die gesellschaftliche Konstruktion von Eigen- und Fremdgruppe und die einhergehenden Stereotype machen ein derartiges Vorgehen möglich. Es gilt, polizeilichen Rassismus als Ausdruck einer rassistischen Gesellschaft zu erkennen.
Solidarität und Gerechtigkeit allen Betroffenen – Gegen institutionellen Rassismus und eine Gesellschaft, die ihn möglich macht!
Weitere Informationen zu Theo: www.facebook.com/JusticepourtheoOfficiel