Gemeinschaftsaktion zur Sammelanfrage über mögliche gespeicherte Daten in der SKB-Datenbank

In Zeiten von Vorratsdatenspeicherung und zunehmend populistischen Maßnahmen gegen Fußballfans verwundern Enthüllungen darüber, was bei Behörden im Verborgenen abläuft, oft nicht mehr. Dieser Gewöhnungseffekt und die damit oft verbundene Gleichgültigkeit spielt den Institutionen, die hinter diesen Maßnahmen stehen, jedoch in die Hände.
Die Rechtshilfe des Club Nr. 12 möchte in Zusammenarbeit mit dem Fanprojekt München und Vertretern der AG Fananwälte jetzt ein Zeichen setzen. Im Rahmen einer Sammelanfrage vor dem Spiel gegen den HSV am kommenden Samstag (25.02.) wird jedem interessierten Fan die Möglichkeit geboten, Auskunft über möglicherweise gespeicherte persönliche Daten in der SKB-Datenbank des Polizeipräsidiums München zu erlangen.

Stell Dir vor, nach einer langen Fußballsaison möchtest Du mit Deinen Liebsten zusammen in den Sommerurlaub aufbrechen und Ihr macht Euch deshalb auf den Weg zum Flughafen. Nachdem Ihr Euer Gepäck aufgegeben habt, begebt Ihr Euch zur Passkontrolle und erlebt dort eine böse Überraschung: Dir wird die Ausreise verweigert, denn unter Deinem Namen taucht im Computer der Hinweis auf, dass Du ein polizeibekannter Fußballgewalttäter bist. Dein Pech ist, dass im Nachbarland Deines Reiseziels in diesem Sommer ein internationales Turnier stattfindet, weshalb man Dich als „Gefährder der öffentlichen Sicherheit“ lieber nicht in dessen Nähe haben möchte.

Du denkst, das ist ein unglaubwürdiges Szenario? Leider nein. Die bundesweite Datei „Gewalttäter Sport“ dürfte den meisten Fußballfans ein Begriff sein. Immerhin rund 1.600 bayrische Fußballfans sind dort aktuell erfasst, bundesweit sogar eine fünfstellige Anzahl. Die Zahl der erfassten Fußballfans ist u.a. deshalb so hoch, weil es noch nicht mal der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen eine Person bedarf, um in die Datei aufgenommen zu werden. Auch bei erwiesener Unschuld erfolgt die Löschung des Datensatzes nicht automatisch, sondern nur auf expliziten Antrag des Betroffenen.

Durch parlamentarische Anfragen in den Bundesländern sind in den letzten zwei Jahren nun noch weitere solcher Datenbanken auf Ebene der Landespolizeien ans Licht gekommen. Diese Datenbanken sind aus datenschutzrechtlicher Sicht sehr umstritten. In Hamburg musste die Datenbank auf Anweisung des dortigen Datenschutzbeauftragten sogar gelöscht werden. Durch eine Anfrage der bayerischen Landtagsabgeordneten Katharina Schulze an die Landesregierung wurde inzwischen öffentlich bekannt, dass auch in vier bayerischen Polizeipräsidien solche Datenbanken geführt werden. Problematisch daran ist unter anderem, dass diese ohne Prüfung durch den Datenschutzbeauftragten des Landes errichtet wurden. Darüber hinaus gibt es wenig Transparenz darüber, wer nach welchen Kriterien in der Datenbank erfasst wird, welche Daten über betroffene Personen dort gespeichert sind und an wen die Daten zu welchem Zweck weitergegeben werden. Betroffene wissen u.U. noch nicht einmal von der Existenz dieser Datenbank.

Beim Polizeipräsidium München sind in der Informationsdatei Sport (auch als SKB-Datenbank bekannt) aktuell über 1.000 Münchner Fußballfans erfasst. SKB steht hierbei für szenekundiger Beamter. Die potentiell erfassten Daten reichen vom Namen, über Religionszugehörigkeit bis hin zur DNA. Aufgenommen werden dabei beileibe nicht nur rechtskräftig verurteilte Straftäter, sondern es genügt bereits, mit einer Straftat in Verbindung gebracht zu werden. Auslöser für die Erfassung der persönlichen Daten ist dabei nicht zwangsläufig die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Stattdessen reicht es aus, wenn im Kontext einer möglichen Straftat die Personalien (auch zufällig) Umstehender aufgenommen wurden. Eine Information über die Aufnahme an die Betroffenen erfolgt nicht.
Wie finde ich heraus, ob und wenn ja welche Daten über mich hinterlegt sind?

Hierfür ist es erforderlich, einen persönlichen Antrag beim entsprechenden Polizeipräsidium zu stellen und Auskunft über die möglicherweise erfassten Daten zu verlangen. Die Rechtshilfe des Club Nr. 12 organisiert deshalb vor dem Spiel gegen den Hamburger SV am 25. Februar eine Gemeinschaftsaktion zur gesammelten Erstellung und Einreichung der Anfrageformulare um bei der Stellung von Anträgen zu unterstützen.

Ihr findet uns am Spieltag von 12.00 bis 14.00 Uhr am Streetwork-Bus am Fuß der Esplanade. An unserem Stand wird es die Möglichkeit geben, Anträge auszufüllen und uns diese, zur Wahrung der Anonymität in einem verschlossenen Umschlag zu übergeben. Wir werden anschließend dafür Sorge tragen, dass die abgegebenen Anträge gesammelt an das PP München übergeben werden. Neben Formularen und Briefkuverts werden wir auch einen Kopierer zur Erstellung der Ausweiskopien für Euch bereithalten. Aus Kapazitätsgründen bitten wir Euch aber, eine beidseitige (!) Ausweiskopie im Vorfeld anzufertigen und am Spieltag mitzubringen, soweit Euch dies möglich ist.
Bei Fragen rund um das Thema stehen wir Euch gerne zur Verfügung bzw. leiten Euch im Bedarfsfall gerne an ein Mitglied der AG Fananwälte weiter. Die gesammelten Anträge werden wir in den kommenden Wochen an das Polizeipräsidium München übergeben.

Wenn Ihr zwischenzeitlich noch keine Anfrage gestellt habt, dies aber vorhabt, bitten wir Euch deshalb, bis zum 25.02. zu warten. Das gesammelte Erstellen sowie Überreichen der Anfragen ist uns ein Anliegen, um möglichst wirkungsvoll auf die Existenz dieser Datenbanken hinzuweisen und ein koordiniertes Vorgehen zu ermöglichen, sofern keine zeitnahe und/oder vollständige Auskunft erfolgen wird.

Weitere Informationen zur Erstellung einer Auskunftsanfrage haben wir in den nachfolgenden FAQ für Euch noch einmal detaillierter beschrieben:

www.clubnr12.org

Zur weitergehenden Lektüre empfehlen wir außerdem die Pressemitteilung der Bayerischen Fanprojekte und den Kommentar des Münchner Rechtsanwalts Marco Noli (PDF) von der AG Fananwälte oder die offizielle Stellungnahme der AG Fananwälte

Club Nr. 12 Rechtshilfe-Team