Einwurf zum aktuellen Urteil des DFB-Sportgerichts

Wöchentlich grüßt das Murmeltier, kriecht aus seinem VIP-Bereich hervor und maßt sich an, ein Kollektiv für das Vergehen einzelner massiv zu bestrafen.

Diesmal trifft es die Fans von Borussia Dortmund, die sich nach dem Urteil des DFB-Sportgerichts darauf einstellen müssen, das Spiel gegen Wolfsburg nicht auf der Südtribüne verfolgen zu können. Auch wenn wir langsam müde werden, als Fußballfans immer erst zurückrudern zu müssen, betonen wir, dass es uns fern liegt, Straftaten zu bagatellisieren. In diesem Zusammenhang stellen sich allerdings genau die Fragen, die uns bewegen: Wurden Straftaten beim Gastspiel der Leipziger in Dortmund auf der Südtribüne begangen? Über welche Art von Tätlichkeiten, die im Strafgesetzbuch ihre Erwähnung finden, diskutieren wir? In der Verkündung des Urteils des DFB-Sportgerichts ist die Rede von Spruchbändern mit „verunglimpfenden und diffamierenden“ Inhalten, in den Innenraum geworfenen Bierbechern und einem Laserpointer. Wenn man lange genug im StGB sucht, wird man wohl früher oder später zumindest auf den Tatbestand „Beleidigung“ stoßen. Die Urteilsverkünder lassen jedoch keinen Einblick in ihre Trennlinie zwischen freier Meinungsäußerung und Beleidigung zu. Die Frage, ob es diese Trennlinie überhaupt gibt, sparen wir uns an dieser Stelle. Inwiefern Körperverletzung mit Bierbecher und Laserpointer begangen wurden, vermögen wir nicht zu beurteilen. Wir gehen aber davon aus, dass die Anzahl der belegten Betten in den Dortmunder Krankenhäusern deswegen jetzt nicht maßlos gestiegen ist. Weiterlesen

ProFans kritisiert das Verbot einer Bilderaktion von Fans des FC Hansa Rostock durch den DFB

Die Fanszene des FC Hansa Rostock versucht kreativ gegen einen vom Sportgericht des DFB verhängten Zuschauerausschluss für zwei Spiele zu protestieren.

Dies soll zum einen in Form von Geistertickets und zum anderen mit einer Bilderaktion in den gesperrten Blöcken umgesetzt werden. Hierbei soll jedes Bild für einen ausgeschlossen Fan stehen.

Nachdem der Verein die erste Verbotsbegründung wegen angeblicher Brandgefahr ausgeräumt hatte, wurden andere Gründe gesucht und letztlich gefunden, um die kreative Aktion der Fans zu unterbinden. Dabei wurde sich auf ein Urteil des verbandseigenen Sportgerichts berufen, welches besagt, dass bei Blocksperren keine Banner, Fahnen oder ähnliches in den Blöcken hängen dürften.

“Damit hat der DFB sich durch seine interne Rechtsprechung selbst die Legitimation zu solchen Strafen gegeben, ohne dass dieses Vorgehen in den Statuten festgelegt ist”, kritisiert ProFans-Sprecherin Gloria Holborn das Verständnis von Gewaltenteilung innerhalb des DFB. Weiterlesen