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Geheime SKB-Datenbanken in 11 Bundesländern enthüllt – AG Fananwälte fordert sofortige Abschaffung

Durch Landtags-Anfragen kam ans Licht: In mindestens elf Bundesländern führen die Polizeibehörden neben der bundesweiten sogenannten „Datei Gewalttäter Sport (DGS)“ weitere Datenbanken über Fußballfans. Nach Auffassung der Arbeitsgemeinschaft Fananwälte wird das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung mit Füßen getreten.

In den überwiegend von sog. „szenekundigen Beamten“ geführten Dateien (auch „SKB-Dateien“ genannt) werden umfassende persönliche Daten und Informationen gespeichert. Eingetragen werden aber nicht etwa nur wegen Straftaten verurteilte Personen, sondern auch ehemals Tatverdächtige, deren Verfahren eingestellt wurde, und sogar deren „Begleit- und Kontaktpersonen“. In manchen Bundesländern wird registriert, welche „Lokale“ eine Person besucht, deren Telefonnummern, Kfz, Beruf, Mitgliedschaften sowie Fotos und Videos.

Keineswegs basieren diese Daten auf Feststellungen, die in einem rechtsstaatlichen Verfahren erhoben wurden (z. B. im Rahmen eines Strafverfahrens), sondern auf rein subjektiven Einschätzungen und willkürlichen Erhebungen seitens der „szenekundigen“ Beamten. Allein durch ihre Existenz erweckt die Speicherung jedoch den unzutreffenden Anschein von Richtigkeit und Objektivität.

Eine Rechtsgrundlage für diese sog. „SKB-Dateien“ gibt es nur in wenigen Bundesländern. Dabei existieren diese Dateien seit Jahren und wurden offenkundig im Geheimen eingeführt. Die Prüfung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen wurde bewusst umgangen, indem man die Datenschutzbeauftragten über das Führen derartiger Datenbanken gar nicht erst informierte. Da auch den Betroffenen nicht mitgeteilt wird, dass und welche Daten über sie gespeichert sind, ist es ihnen regelmäßig verwehrt, sich gegen die Datensammlungen zur Wehr zu setzen.

Beispielsweise in Bayern ist die interne Zugriffsmöglichkeit der Polizei auf die Daten nicht geklärt. Ein unhaltbarer Zustand: Es ist unklar, welche Dienststellen die Daten abrufen können und gegen die Betroffenen verwerten. Regelmäßig werden Einträge in derartigen Datenbanken als Grundlage für weitergehende staatliche Maßnahmen (z. B. Ausreiseverbote) herangezogen.

Die Bezeichnungen der Dateien sind darüber hinaus in vielen Bundesländern irreführend (z.B. „Informationssystem Gewalttäter Sport“ in Bayern) und suggerieren, dass jede eingetragene Person tatsächlich ein „Gewalttäter“ sei. Gerade in Verbindung mit den unklaren Zugriffs- und Verwendungsmöglichkeiten der Dateien ist dies besonders
gravierend.

Das Grundgesetz schützt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Bereits in seiner Volkszählungs-Entscheidung vom 15.12.1983 (1 BvR 209/83) betonte das Bundesverfassungsgericht, dass Einschränkungen dieses Grundrechts einer verfassungsgemäßen gesetzlichen Grundlage, die dem rechtsstaatlichen Gebot der Normenklarheit entsprechen muss, bedürfen. Hier fehlt es in den meisten Bundesländern bereits an einer Ermächtigungsgrundlage. Dies ist besonders skandalös, da den Polizeibehörden die Notwendigkeit einer solchen Ermächtigung bekannt sein muss. Zumal die Polizei bereits über die bundesweite Datei Gewalttäter Sport verfügt und nicht ersichtlich ist, weshalb weitere Datenbanken zulässig sein sollten.

Nach Auffassung der AG Fananwälte sind derartige im Geheimen errichtete Datenbanken ein klarer Verstoß gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Die Sammelwut erinnert an staatliche Totalüberwachung, zumal zu speichernde Informationen von der Polizei aktiv ermittelt werden. Das Umgehen der Datenschutzbeauftragten spricht eine deutliche Sprache. Kriterien für die Aufnahme sind nicht vorhanden, vielmehr ist die Datenerhebung willkürlich einzelnen Polizeibeamten überlassen.

Wie sagt das Bundesverfassungsgericht bereits in der o.a. Entscheidung: „Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wäre eine Gesellschaftsordnung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß.“ Die Arbeitsgemeinschaft Fananwälte fordert daher die sofortige Abschaffung der Dateien und Löschung aller gespeicherten Daten. In einigen Bundesländern ist dies bereits erfolgt (z.B. in Hamburg) wegen erheblicher Kritik des dortigen Datenschutzbeauftragten.

Quelle: www.fananwaelte.de

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Das USK hat wieder zugeschlagen und zwar wie gewohnt sprichwörtlich und buchstäblich. Diesmal hat es Fans aus Schweinfurt bei einem Spiel gegen die Bayern Amateure erwischt. Was die Propaganda-Abteilung dazu dann im Nachhinein rausgehauen hat, ist unglaublich. Erst werden sogar Kinder verprügelt und danach wird behauptet, die Mutter hätte das Kind vor die Beamten geschubst, um dies zu provozieren.

fanzeit.de – Schweinfurt-Fans wehren sich gegen Polizei-Vorwürfe
in-und-um-schweinfurt.de – Schweinfurter Anhänger erheben Vorwürfe gegen das USK

USK ABSCHAFFEN
KENNZEICHNUNGSPFLICHT FÜR POLIZISTEN UND UNABHÄNGIGE BEOBACHTUNG VON POLIZEIGEWALT
ES BRAUCHT EINE UNABHÄNGIGE JUSITIZ, DIE AUCH POLIZEIGEWALT VERFOLGT

Polizeieinsatz in Gelsenkirchen muss Konsequenzen haben

Freiburg Spruchband

Das Positive vorweg: ProFans dankt dem FC Schalke 04 für die Loyalität gegenüber seinen Fans. Es gibt sicher nicht viele Vereine, die sich derart bedingungslos schützend vor ihre Fans stellen und unabhängig von der öffentlichen Meinung einen Polizeieinsatz verurteilen. Vollkommen zu Recht übrigens, denn der Einsatz der Polizei gegen friedliche Fußballfans hat eine neue Qualität erreicht. Weiterlesen

Was hier und da passiert

Beim Europapokal-Qualifikationsspiel zwischen dem FC Schalke 04 (die bekanntlich seit Jahren eine Freundschaft mit dem mazedonischen Verein Vardar Skopje pflegen) und PAOK Saloniki stürmten eine Vielzahl an Polizisten die Schalker Nordkurve, um eine mazedonische Fahne zu beschlagnahmen. Man muss dabei betonen, dass die mazedonische Fahne weder verboten noch verfassungsfeindlich ist und auch nicht zum ersten Mal dort hängt.

In der offiziellen Stellungnahme des FC Schalke 04 stellt sich der Verein komplett hinter seine Fans und spricht von einem mehr als unverhältnismäßigen Einsatz.

Diese Videobilder zum dem Vorfall sagen mehr als 1.000 Worte. Und dann wundert man sich auf Seiten des Staates, der Polizeigewerkschaften und der Polizei, warum die Polizisten gelinde geagt keinerlei Ansehen mehr bei der Jugend und den Fankurven Deutschlands genießen… Schaut Euch das Video an!

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Die Fraktion von „Bündnis 90/Die Grünen“ hat durch eine Anfrage zu Tage gefördert, dass die bayerische Polizei in der so genannten KAN-Datei die Daten von 1,7 Millionen Bürgern speichert. Grundlage sind Strafverfahren und auch bloße Verdachtsmomente. Bundesweit stehen in dieser Datei 3,7 Millionen Bürger. Die bayerische Polizei hat also ein Drittel (!) aller erfassten Bürger zu verantworten. Dabei hat Bayern insgesamt ca. 12,6 Millionen Einwohner. Jeder Siebte in Bayern ist für die Polizei also potentiell gefährlich…

Die Anfrage gibt es hier.

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Wie unter anderem der Spiegel berichtet, blieben viele Nürnberger Fans aufgrund eines Zaunfahnenverbots dem Gästeblock bei ihrem Spiel in Frankfurt fern oder verließen diesen aus Solidarität wieder. Vor dem Block wurden sie dann von der Polizei angegriffen.

Die Nürnberger haben auf der Seite von ihrem yabasta-Magazin ein sachliche Schilderung der Vorfälle veröffentlicht, die hilfreich ist, sich ein Bild von der Sache zu machen.

Initiative „Für eine transparente / bürgerfreundliche Polizei“

Die Kampagne der Initiative “Für eine transparente/bürgerfreundliche Polizei“ fordert die Einführung einer individuellen Kennzeichnungspflicht – zumindest mit einer Buchstaben-/ Nummernkombination – für uniformierte Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte in Bayern/Deutschland.

Eine individuelle Kennzeichnung ist für die Zuordnung und Identifizierung der eingesetzten Beamtinnen und Beamten unerlässlich. Dies zeigen langjährige Erfahrungen vieler Unterstützer dieser Initiative z.B. bei Beobachtungen polizeilicher Einsätze bei Großveranstaltungen, Demonstrationen oder bei Fußballspielen und bei der Begleitung von Ermittlungspraxis und juristischer Aufarbeitung. Weiterlesen

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Fanprojekte kristisieren Ausweitung der Stadionverbote

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Fanprojekte kritisiert die Anhebung der Stadionverbotsfristen. Als Begründung führen sie unter anderem an, dass seit der Verkürzung der maximalen Stadionverbotsdauer im Jahre 2007 von fünf auf drei Jahren es zu keinem nennenswerten Anstieg von Straftaten im Umfeld von Fußballspielen gekommen ist.

Nachzulesen ist das Kommuniqué der Bundesarbeitsgemeinschaft der Fanprojekte unter: www.bag-fanprojekte.de/. Weiterlesen